ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR VERMIET- UND SERVICEGESCHÄFTE
DER FINIZIO GMBH

1. ALLGEMEINES

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“genannt)gelten für sämtliche Mietgegenstände der Finizio GmbH (nachfolgend auch
Finizio “ genannt) sowie für sämtliche von Finizio angebotenen Serviceleistungen .

1.2 Finizio ist berechtigt die AGB für künftige Verträge zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Kunden
frühzeitig schriftlich, per E Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Soweit der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als
genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch Finizio
besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an Finizio abgesendet werden.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den von Finizio erstellten Kostenvoranschlag per E mail bestätigt (Bestellung). Der Vertrag zwischen Finizio und
Kunden kommt erst durch die Annahmeerklärung der Finizio GmbH zustande , die durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E Mail erfolgt. Die Bestätigung über den
Eingang der Bestellung stellt keine Annahmeerklärung im zuvor genannten Sinne dar.

2.2 Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat.

3. MIETGEGENSTAND

3.1 Der Kunde ist lediglich zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand schonend und fachgerecht
zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

3.2 Der Mietgegenstand ist an dem zwischen Finizio und dem Kunden vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und
Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen als den vereinbarten Standort ist nicht zulässig.

3.3 Finizio behält sich ausdrücklich vor, einen anderen als den angebotenen Mietgegenstand zu vermieten, sofern dieser für den vom Kunden beabsichtigen Gebrauch in
gleicher Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist. Eine Haftung von Finizio kommt nur in Betracht, sofern der vom Kunden beabsichtige Verwendungszweck nicht
erreichbar oder die konkrete Nutzung des Mietgegenstands beeinträchtigt ist.

3.4 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

3.5 Soweit der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden wird, geschieht dies nur zu einem vorübergehenden
Zweck gemäß § 95 BGB. Mithin wird der Mietgegenstand nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Ablauf der Mietzeit wieder zu
trennen.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Die erste Hälfte der Rechnungssumme (50%) ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die zweite Hälfte der Rechnungssumme (50%) ist
mit Beginn der Mietzeit fällig.

4.2 Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte z.B. Transportkosten, Servicegebühren etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, ist für den
vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, das heißt Rückerstattungen bei verspäteter Abholung des Mietgegenstandes oder vorzeitiger Rückgabe
desselben erfolgen nicht.

4.3 Beträgt die Mietdauer mehr als 27 Tage, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen zu entrichten. Endet die Mietdauer vor Ablauf eines weiteren Zeitabschnitts
von 28 Tagen, so ist der seit der letzten Abrechnung verbleibende Rechnungsbetrag im Zeitpunkt der Beendigung der Miete zu entrichten.

4.1 Die erste Hälfte der Rechnungssumme (50%) ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die zweite Hälfte der Rechnungssumme (50%) ist
mit Beginn der Mietzeit fällig.

4.2 Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte z.B. Transportkosten, Servicegebühren etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, ist für den
vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, das heißt Rückerstattungen bei verspäteter Abholung des Mietgegenstandes oder vorzeitiger Rückgabe
desselben erfolgen nicht.
4.3 Beträgt die Mietdauer mehr als 27 Tage, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen zu entrichten. Endet die Mietdauer vor Ablauf eines weiteren Zeitabschnitts
von 28 Tagen, so ist der seit der letzten Abrechnung verbleibende Rechnungsbetrag im Zeitpunkt der Beendigung der Miete zu entrichten.

5. SICHERHEITSLEISTUNGEN (KAUTION)

5.1 Beträgt die Mietdauer mehr als 27 Tage, so ist der Kunde verpflichtet bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme
in Höhe der vereinbarten Miete zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch 150,00 EUR, zu leisten. Überschreitet die vereinbarte
Mietdauer einen Zeitraum von 27 Tagen, so beträgt die Sicherheit höchstens das Dreifache der für einen Zeitraum von 28 Tagen vereinbarten Miete (zzgl. sonstiger
vereinbarter Entgelte, z.B. Transportkosten, Servicegebühr etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

5.2 Finizio ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.

5.3 Finizio kann ihren Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.
AGB´s für Vermiet- und Servicegeschäfte | Finizio GmbH | Seite 2 von 3

6. MIETZEIT, KÜNDIGUNG

6.1 Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Termin.

6.2 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde die Inanspruchnahme des Mietgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiter
fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

6.3 Wurde keine Mietzeit vereinbart, ist das Mietverhältnis durch Kündigung zu beenden. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.

7. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

7.1 Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Finizio kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus
wichtigem Grund kündigen.

Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nicht eingelöste Bankeinzüge/ – Schecks,
  • gegen den Kunde gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
  • unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch des Mietgegenstandes,
  • mangelnde Pflege des Mietgegenstandes,
  • unbefugte Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte oder Verschaffung des Mietgegenstandes an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort,
  • die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages z.B. wegen zu hoher Schadensquote.

7.2 Sofern zwischen Finizio und dem Kunden mehrere Mietverträge bestehen und Finizio zur außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund
berechtigt ist, kann Finizio auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls Finizio die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund
grob treuwidrigen Verhaltens des Kunden nicht zumutbar ist.
Dies ist insbesondere der Fall, sofern der Kunde

  • die Mietsache vorsätzlich beschädigt;
  • der Finizio vorsätzlich einen Schaden zufügt;
  • der Finizio einen an der Mietsache entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht;
  • die Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als fünf Bankarbeitstage im Verzug ist.

7.3 Kündigt Finizio einen Mietvertrag, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände samt Zubehör unverzüglich an Finizio herauszugeben.

8. TRANSPORT DES MIETGEGENSTANDES, RÜCKGABE

8.1 Sofern der Kunde den An- und Abtransport des Mietgegenstandes selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand einschließlich des Zubehörs in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit
zurückzugeben. Der Mietgegenstand ist, mit Ausnahme der Fäkalienfässer, gesäubert zurückzugeben.

8.3 Befinden sich Abfälle irgendwelcher Art, ausnehmlich der Fäkalienfässer, im Mietgegenstand oder wurde dieser nicht vorschriftsgemäß vom Kunden gesäubert, so hat
der Kunde die Reinigungskosten gemäß der zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Tarifliste zu zahlen.

8.4 Gibt der Kunde den Mietgegenstand zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an Finizio zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als
Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.

9. SERVICELEISTUNGEN, VERSORGUNGSANSCHLÜSSE

9.1 Gegenstand der von Finizio geschuldeten Leistung ist im Zweifel das in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsverzeichnis der Finizio. Über das
Leistungsverzeichnis hinausgehende Dienstleistungen werden gesondert berechnet.

9.2 Erforderliche Versorgungsanschlüsse, insbesondere Strom- und Wasseranschluss, werden seitens des Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

10. ANZEIGE- UND RÜGEPFLICHT, OBLIEGENHEITEN

10.1 Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand bei Anlieferung bzw. Abholung auf Mängel und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit
beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mängelfrei an.

10.2 Bei jeglicher Beschädigung der Mietsache während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet Finizio unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur
Beschädigung geführt hat, in Textform zu unterrichten.

10.3 Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadensereignisses dienlich und förderlich sind. Insbesondere hat er die Fragen der Finizio GmbH
zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

11. HAFTUNG DER FINIZIO GMBH

11.1 Finizio haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der Finizio GmbH, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet Finizio nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

11.2 Finizio übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit der Finizio GmbH, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
AGB´s für Vermiet- und Servicegeschäfte | Finizio GmbH | Seite 3 von 3

12. HAFTUNG DES KUNDEN

12.1 Bei Beschädigungen oder Verlust der Mietsache oder bei Mietvertragsverletzungen haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach
haftet der Kunde dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

12.2 Der Kunde haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die
der Kunde oder Dritte, denen er die Mietsache unbefugt überlässt, verursacht.

12.3 Der Kunde stellt Finizio von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher
Verstöße von Finizio erheben.

13. DATENSCHUTZKLAUSEL

13.1 Die Finizio GmbH ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschuztrechts. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden für Zwecke der Vertragsbegründung,
-durchführung oder -beendigung von der Finizio GmbH oder einen durch sie mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine
werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung, einschließlich der Empfehlungswerbung. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit
dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Kunden zum Zwecke der Abrechnung sowie im Falle der Ziffern 12 b und 12 c an
die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung solcher Gebühren, Kosten oder Buß- und Verwarnungsgeldern. Eine darüber
hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.

13.2 Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zur richten an die Finizio GmbH, Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde oder per E-mail an:
.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 Die Geschäftsbeziehung unterliegt dem deutschen Recht, sofern nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Landes, in denen der Kunde seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, Vorrang haben.

14.2 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Finizio ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich. Außerdem haben
Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit der Gegenstand auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

14.3 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

14.4 Die europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außerordentlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen
Streitigkeiten eingerichtet. Die Finizio GmbH nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

14.5 Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Berlin.

14.6 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit
vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

14.7 Die Überschriften in diesen Miet- und Servicebedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und sind für ihre Interpretation und Auslegung nicht maßgeblich.